Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.peiner-btv.de.

Der Peiner Betreuungsverein e.V. ist bestrebt, seine Website so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – zugänglich ist. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie das ab dem 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website erfüllt derzeit teilweise die Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die zukünftigen Anforderungen des BFSG.

Prüfung der Barrierefreiheit

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung, die mithilfe automatisierter Prüfwerkzeuge und ergänzender manueller Tests durchgeführt wurde. Die letzte Überprüfung erfolgte im Juni 2025.

Noch bestehende Barrieren

Aktuell sind noch nicht alle Inhalte barrierefrei zugänglich. Wir arbeiten daran, diese Mängel bis Ende 2025 zu beheben.

  • PDF-Dokumente
    Viele PDF-Dateien entsprechen noch nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Es fehlen Alternativtexte, eine logische Lesereihenfolge, richtige Linkkennzeichnungen und semantische Strukturen.
    Maßnahme: Bestehende Dokumente werden überarbeitet. Neue PDFs werden ab dem 28.06.2025 barrierefrei erstellt.
    Zeitplan: Umsetzung fortlaufend bis Jahresende 2025.
  • Videos ohne Untertitel
    Einige Videos enthalten keine Untertitel oder textbasierte Alternativen. Bei rein visuellen Inhalten fehlen beschreibende Texte.
    Maßnahme: Ergänzung von Untertiteln bzw. Transkripten.
    Zeitplan: Umsetzung bis Ende 2025.
  • Bilder und Grafiken
    Manche Bilder und Logos verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte oder klare Linkbeschreibungen. Einige Grafiken weisen zudem unzureichenden Farbkontrast auf.
    Maßnahme: Ergänzung von Alternativtexten, Anpassung von Kontrasten.
    Zeitplan: Umsetzung bis Ende 2025.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache
    Es fehlen derzeit Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Auch eine entsprechende Navigation ist nicht vorhanden.
    Maßnahme: Bereitstellung grundlegender Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache, inklusive Erklärungen zur Barrierefreiheit.
    Zeitplan: Bereitstellung bis Ende 2025.
  • Struktur und semantische Auszeichnung
    Auf einigen Seiten ist die HTML-Struktur fehlerhaft. Überschriften, Listen und Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet. Das Suchfeld ist nur über einen Platzhalter beschriftet, was die Bedienung mit Screenreadern erschwert.
    Maßnahme: Überarbeitung der HTML-Auszeichnung und Ergänzung barrierefreier Beschriftungen.
    Zeitplan: Umsetzung im Laufe des Jahres 2025.
  • Tastaturbedienung
    Einige interaktive Elemente sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Die Fokusführung ist teilweise unklar oder nicht sichtbar.
    Maßnahme: Optimierung der Tastaturnavigation und Sichtbarmachung des Fokus.
    Zeitplan: Umsetzung bis Ende 2025.
  • Sprach- und Rollenkennzeichnung
    Inhalte sind nicht immer korrekt sprachlich gekennzeichnet. Screenreader interpretieren manche Elemente wie Auswahllisten oder Telefonnummernfelder nicht korrekt.
    Maßnahme: Korrekte Sprachkennzeichnung und technische Nachbesserung der semantischen Rollen.
    Zeitplan: Umsetzung bis Ende 2025.

Zukünftige Maßnahmen

Die genannten Barrieren werden im Verlauf des Jahres 2025 Schritt für Schritt beseitigt. Ziel ist es, alle zentralen Inhalte und Funktionen auf www.peiner-btv.de vollständig barrierefrei bereitzustellen – im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.

Kontakt und Feedback

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder bestimmte Informationen in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Peiner Betreuungsverein e.V.
Echternplatz 19/20
31224 Peine

Tel.: 0 51 71 / 50 814-10
Fax: 0 51 71 / 50 814-129
E-Mail: info@peiner-btv.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie das Gefühl haben, durch mangelnde Barrierefreiheit benachteiligt zu sein und erhalten auf Ihre Hinweise keine zufriedenstellende Rückmeldung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen sowie barrierefreie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.